Leistungen: Wartung & Inspektion

Wichtig: gesetzlich vorgeschrieben
- Wenn die Brandmelderzentrale (BMZ) im Notfall alarmiert, muss zuverlässig sichergestellt sein, dass auch die Sprachalarmanlage (SAA) funktioniert
- Bei SAA sind darum 4 Inspektionen und 1 Wartung nach EN 54ff pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Notfallwarnsystemen mit automatischer Alarmauslösung sind 4 Inspektionen und 1 Wartung pro Jahr angesetzt nach VDE 0828
- Bei Notfallwarnsystemen mit manueller Alarmauslösung genügen 2 Inspektionen und 1 Wartung nach VDE 0828 pro Jahr
- Fernwartung erfüllt die Voraussetzungen grundsätzlich nicht
- In öffentlichen Gebäuden erfolgt eine regelmäßige Kontrolle durch Prüfsachverständige
Ideales Geschäft für Installateure
- Wartung einfach durchzuführen durch Bedienelemente
- In der Regel keine Neuprogrammierung erforderlich
- Unterstützung durch die Service-Hotline
- Fachseminare für mehr Hintergrundwissen
- Technische Informationen
- Wartungsprotokolle
Erstklassig und bequem durch den Hersteller
- Kompetente IBK Facharbeiter - denn wer kennt IBK Anlagen besser als der Hersteller selbst?
- Komfortable Wartungsverträge
- Automatischer Erinnerungsservice: nie wieder einen Inspektionstermin vergessen