Leistungen: Wartung & Inspektion

Wichtig: gesetzlich vorgeschrieben

  • Wenn die Brandmelderzentrale (BMZ) im Notfall alarmiert, muss zuverlässig sichergestellt sein, dass auch die Sprachalarmanlage (SAA) funktioniert
  • Bei SAA sind darum 4 Inspektionen und 1 Wartung nach EN 54ff pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Notfallwarnsystemen mit automatischer Alarmauslösung sind 4 Inspektionen und 1 Wartung pro Jahr angesetzt nach VDE 0828 
  • Bei Notfallwarnsystemen mit manueller Alarmauslösung genügen 2 Inspektionen und 1 Wartung nach VDE 0828 pro Jahr 
  • Fernwartung erfüllt die Voraussetzungen grundsätzlich nicht 
  • In öffentlichen Gebäuden erfolgt eine regelmäßige Kontrolle durch Prüfsachverständige

Ideales Geschäft für Installateure 

  • Wartung einfach durchzuführen durch Bedienelemente
  • In der Regel keine Neuprogrammierung erforderlich
  • Unterstützung durch die Service-Hotline
  • Fachseminare für mehr Hintergrundwissen
  • Technische Informationen
  • Wartungsprotokolle

Erstklassig und bequem durch den Hersteller

  • Kompetente IBK Facharbeiter - denn wer kennt IBK Anlagen besser als der Hersteller selbst?
  • Komfortable Wartungsverträge
  • Automatischer Erinnerungsservice: nie wieder einen Inspektionstermin vergessen